Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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[81] Das 30. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2258 Verordnung, betr. die Einführung der Strandungsordnung in 
Helgoland, vom 20. Juli 1895. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
29 und 30 u. A.: 
S. 300 Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf, welche für 
Häfen der Somali-Küste oder Aethiopien bestimmt sind, aus 
Deutsch-Ostafrika. 
„ 301 Bekanntmachung, betr. die Beförderung von Kesselrückständen von 
der Lederleimfabrikation, Hundekoth und Kälbermagen auf den 
Eisenbahnen; Veränderungen in dem Stande oder den Befrg- 
nissen der Zoll= und Stenerstellen; Abänderung der Branntwein- 
Reinigungs-Ordnung. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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