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Die Einrichtung der Lüftungsvorrichtungen ist jedem besonderen Falle
anzupassen.
Die Wirksamkeit der Vorrichtungen wird dadurch, daß der Ofen von
innen heizbar gemacht ist, gesteigert. Für sich allein bewirken jedoch von
innen heizbare Oefen keine genügende Lüftung.
g) Ausstattung der Schulzimmer.
* 15.
1. Den wichtigsten Ausstattungsgegenstand der Schulzimmer bilden die
Schulbänke. Sie müssen so eingerichtet sein, daß sie dem Schüler eine gesund-
heitsgemäße Schreibstellung ohne Schwierigkeit gestatten, das Stehen zwischen
Tisch und Bank zulassen und bei dem Zurücklehnen des Sitzenden dem Rücken
die geeigneten Stützpunkte gewähren.
Soweit es mit diesem Hauptzwecke verträglich ist, muß zugleich darauf Be-
dacht genommen werden, daß das Aus= und Eingehen der Schüler, die Unter-
bringung der Schulgeräthschaften, endlich die Ueberwachung der Schüler und die
Beaufsichtigung ihrer Arbeit von Seiten des Lehrers möglichst erleichtert werde.
Besondere Vorschriften über die Beschaffenheit der Schulbänke werden
bei der zur Zeit noch ungelösten Schulbankfrage nicht gegeben und bleiben für
später vorbehalten.
Bei jedem Neubauentwurf ist indessen auch eine Zeichnung der Schul-
bänke im Maßstabe 1:10 vorzulegen, deren Prüfung gleichzeitig mit den
Entwurfszeichnungen stattfindet.
Bei Anträgen über die Beschaffung neuer Schulbänke an Stelle alter
abgängiger Schulbänke entscheidet das Schulamt. Die Verwendung von Schul-
bänken nach den seit längerer Zeit bewährten Mustern ist zu empfehlen.
2. Der Lehrersitz soll in der Regel aus einem, auf einem Tritte stehenden
Stuhle, vor welchem ein Tisch mit einem verschließbaren Kasten sich befindet,
bestehen. Die Vorderseite des Tisches ist mit Brettbekleidung zu versehen.
Der Tritt für den Lehrersitz wird eine Breite von 1,2 m, eine Länge von
1,2 m bis 2,5 m und eine Höhe von 0,17 bis 0,19 m zu erhalten haben.
Hinter und neben dem Lehrersitze sind die erforderlichen Vorrichtungen
zum Aufhängen der Wandtafeln, der Karten und sonstiger Lehrmittel an-
zubringen. Die Wandtafel soll mindestens 2 m lang und 1 m hoch sein.