Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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3. In jedem Schulzimmer soll sich ein verschließbarer Schrank befinden, 
in welchem das Schülerbuch, die Censurliste, die Schulversäumnißliste, das 
Tagebuch, die übrigen zur Ausstattung gehörigen Bücher, die kleineren Unter— 
richtsmittel und dergl., nach Befinden auch Bücher der Schulkinder, aufzu- 
bewahren sind. 
4. In jedem Schulzimmer soll sich ein Thermometer befinden, welches 
entfernt vom Ofen 1,2 bis 1,5 m über dem Fußboden aufzuhängen ist, und 
zwar an einer Stelle, wo die Wärme als die mittlere des Zimmers an- 
genommen werden kann. 
Während der Heizzeit soll die Wärme 15 bis 16% R 19 bis 20 C 
betragen. 
5. In jedem Schulzimmer soll sich, sofern der Ofen nicht mit einem 
Mantel aus Blech oder gebranntem Thon umgeben ist (vergl. § 12), ein 
Ofenschirm befinden, welcher am zweckmäßigsten aus Eisenblech mit doppelten, 
in einem Abstande von 3 cm von einander befindlichen Wänden herzustellen 
ist und eine Höhe von 1,25 m zu erhalten hat. Die Breite des Schirmes 
soll die vordere Ofenseite um wenigstens 20 cm überragen; außerdem müssen 
die Ecken um wenigstens 10 cm umgebogen sein. 
Für die Heizmittel ist ein verschließbarer Behälter im Schulzimmer auf- 
zustellen. 
5. Sonstige Gelasse für Schulzwecke. 
§5 16. 
Außer den Schulzimmern sind für größere Lehranstalten im Schulgebäude 
außer einem Schulsaal und einem Zeichensaal auch die nöthigen Räume zu 
Sammlungen (Bibliothek, physikalisches Kabinet u. s. w.), sowie ein Zimmer 
zum Aufenthalt für die Lehrer zu beschaffen. Auch empfiehlt es sich, in 
größeren Schulgebäuden ein besonderes Zimmer für den Rektor der Schule 
einzurichten. Ebenso muß bei größeren Lehranstalten ein Karzer sich befinden. 
Derselbe soll hell, von außen heizbar, mindestens 3 m hoch sein und eine 
Bodenfläche von mindestens 5 Quadratmetern haben. 
Der bei größeren Schulanstalten etwa angestellte Schuldiener erhält 
seine Wohnung am besten im Erdgeschoß, so daß er die Aus= und Eingänge 
des Schulhauses übersehen kann. Die Wohnung soll wenigstens ein heizbares 
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