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Die Sitzräume für Knaben und Mädchen sind durch volle Wände von
einander zu scheiden und die Eingänge zu diesen Hauptabtheilungen auf ent-
gegengesetzten Seiten des Abtrittsgebäudes anzulegen.
Die Breite der einzelnen Sitzräume soll mindestens 0,75 m, ihre Länge
(Tiefe) mindestens 1,4 m betragen. Die Höhe der Sitze ist dem Alter der
Schulkinder entsprechend zwischen 0,33 und 0,43 m zu nehmen.
Zur Verhütung des Darauftretens empfiehlt sich die Anwendung geneigter,
d. h. von vorn nach hinten zu ansteigender Sitzbretter.
Jede Sitzöffnung ist mit einem Deckel zu versehen. Der Pißraum erhält
mindestens 1 m Breite. Wenn die Pißrinne nicht etwa ganz in den Boden
eingelassen und mit Gitter bedeckt, sondern einer Wand entlang angebracht
werden soll, so darf der obere Rand der Pißrinne am höchsten Punkte
nicht über 0,65 m und am niedrigsten nicht über 0,50 m vom Boden
abstehen.
Empfehlenswerth ist für den Pißraum die Anbringung von Abtheilungs-
wänden, aus Steinplatten oder aus Holz hergestellt, 0,55 bis 0,60 m von
einander entfernt, 1.5 m vom Boden an hoch und 0,33 m bereit.
Als Anstrich der Pißrinne und der Holzwände im Pißraume wird Stein-
kohlentheer empfohlen.
Die Scheidewände zwischen den einzelnen Sitzräumen der für je ein
Geschlecht bestimmten Aborte werden am besten bis zur Decke hinaufgeführt.
Wo dies nicht möglich sein sollte, müssen die Wände mindestens 2,2 m hoch
geführt und die Sitzräume oben auf eine passende Weise, z. B. mittelst eines
Drahtgeflechts, so geschlossen werden, daß das Hinübersehen oder Hinüber-
werfen in andere Abtheilungen unmöglich ist.
Die Sitzräume sind von außen je mit verschiedenen Schlüsseln, von innen
mit Haken oder Riegeln verschließbar zu machen.
21.
Alle Aborträume sollen sehr hell gemacht werden; die Verglasung der
Fenster geschieht am besten mit Rohglas.
Um das Bemalen und Beschreiben der Abtrittswände zu verhindern,
können diese bis auf 2 m Höhe vom Boden aus entweder mit rauhem Bewurf
versehen oder besser mit glasirten Thonkacheln verkleidet und die Thüren rauh
gesandelt werden.