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Der Fußboden ist von Asphalt, Cement oder Steinplattung zu fertigen
und erhält in den Pißräumen gegen die Rinne zu ein Gefälle; die Wand
längs der Rinne ist auf etwa 1,5 m Höhe vom Boden aus mit Cement zu
tünchen oder mit Stein= oder Metallplatten zu bekleiden. Können die flüssigen
Ausscheidungen durch eine Rohrleitung abgeleitet werden, so ist es zweckmäßig,
wenn man die Pißrinne und die Wand über derselben mit fließendem Wasser
überspült.
8. Wasserversorgung.
822.
Eine gute Versorgung mit Wasser ist (vergl. § 2) dringendes Bedürfniß
für ein Schulhaus, theils für mancherlei Zwecke der Schule selbst, theils gegen
Feuersgefahr. In letzterer Hinsicht empfiehlt sich auch die Anschaffung einiger
Feuereimer und Hand= oder Tragspritzen. Wo das Schulgrundstück an eine
Wasserleitung mit Hochdruck angeschlossen ist, wird die Anbringung sogenannter
Feuerhähne als zweckmäßig empfohlen.
Bei größeren Anstalten ist die Anlegung von Brausebädern als wünschens-
werth zu erachten.
9. Turuplatz. Spielplatz. Baumschule.
8 23.
1. Da das Turnen ein nothwendiger Gegenstand des Unterrichts in der
Volksschule ist (vergl. § 2 des Volksschulgesetzes), so hat jede Schulgemeinde
die Verpflichtung, einen passenden Turnuplatz für die Schule zu beschaffen.
Der Turuplatz soll für die gleichzeitig auf demselben beschäftigte Schülerzahl
hinlänglich geränmig sein und zwar dergestalt, daß an den Grenzen desselben
die nöthigen Turngeräthe aufgestellt und im Mittelfelde die Frei= und Ordnungs-
übungen ausgeführt werden können. Der in der Mitte frei bleibende Platz
soll so bemessen sein, daß für jeden Turner etwa 3 qOm Raum vorhanden sind.
Die Form des Platzes richtet sich nach den jeweilig gegebenen örtlichen
Verhältnissen, jedoch ist das Mittelfeld desselben als Rechteck mit ebener und
sester Bodenfläche herzurichten. Die Stellen zur Uebung an den Geräthen
sind mit lockerem Sande oder trockener Lohe auszufüllen und nöthigenfalls
durch Abzugsgräben trocken zu halten.
Die Lage des Platzes soll hell, aber nicht sonnig; luftig, aber nicht
zugig sein.