Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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[88] II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 4. d. M. (Reg.- 
Blatt S. 363) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 
Weimar-Geraer, die Saal= und die Werra-Eisenbahn am 1. Oktober d. J. 
in das Eigenthum des Prenßischen Staates übergehen und daß die Verwal- 
tung der gedachten Bahnen vom Tage ihres Ueberganges auf den Preußischen 
Staat der Königlichen Eisenbahndirektion in Erfurt übertragen worden ist. 
Weimar, den 6. September 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(89) III. Der Norddentschen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft auf Gegen- 
seitigkeit in Schwerin ½/M. ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Groß- 
herzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Oberinspektor 
Leopold Noß in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt 
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 20. August 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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