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8 14.
Dem statistischen Bureau vereinigter Thüringischer Staaten zu Weimar
ist die Prüfung und weitere Bearbeitung des Zählungsmaterials übertragen.
Es haben daher die Gemeindevorstände allen Anordnnngen, welche von
dem Vorstande des gedachten Bureaus behufs der Berichtigung, Feststellung
und Aufklärung der erhobenen Thatsachen an sie gelangen, unweigerlich und
mit der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Beschleunigung sorgfältig
nachzukommen.
8 15.
Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren haben thunlichst darauf Bedacht
zu nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Be-
völkerung vorübergehend wesentlich verändern und auf die ungestörte Vornahme
der Zählung hindernd einwirken können, wie öffentliche Versammlungen, Feste 2c.
zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.
Weimar, den 3. Oktober 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
von Groß.
(/971 II. Daß von der Direktion der Internationalen Unfallversicherungs-
Aktien-Gesellschaft in Wien an Stelle des Otto König, früher in Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Paul Ulrich in Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 10. März 1893 (Reg.=
Blatt S. 38) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 26. September 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Kraufe.