Regierungs-Blatt
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Nummer 30. Weimar. 8. November 1895.
Inhalt: Miniseerial —. betr. die Erhöhung der den Ortskrankenkassen und Gemeindekrankenversicherungen
gavdie Einziehung der Invaliditäts= und Altersversicherungsbeiträge zu gewährenden Verglitung, Seite 401.—
nr die Ei elanmtmachung betr. die Abzweigung des Gemeindebezirks Unterbreigbach von dem Standes-
amtsbezirk Vacha und Zuweisung zu dem Standesamtsbezirk Pferdsdorf, Seite 402. — Ministerial-Bekannt-
machung, betr. Anzvehn ung der Besugniß des Großherzoglichen Aichamts zu Jena, Seite 402. — Ministerial-
Bekannimachung, betr. die Zusammensetzung der bei der Großherzoglich in Herzoglich Sächsischen Gesammt-
Universität zu Jena bestehenden Kommissionen für die örgtliche Vorprüsung für die 1 rüllung der Aerzte
und Zahnärzte und für die Prüsung er Apotheker während der Zeit vom 1. Oktober 1895 Sis ? dahin 1856
fü#r die erstere und vom 1. November 1895 bis dahin 1896 für die beiden- letzteren, 5,, halt
Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central« Blatt fllr das Deutsche Reich, — 404.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[1071 I. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
29. November 1890 — Regierungs-Blatt Seite 200 — wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die den Ortskrankenkassen und Gemeinde-
krankenversicherungen für die Einziehung der Invaliditäts= und Altersversiche-
rungsbeiträge von der Thüringischen Versicherungsanstalt auf Grund des
* 112 Abs. 3 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Junie
1889 zu gewährende Vergütung für das Großherzogthum hierdurch für die
Zeit vom 1. Januar 1896 ab von vier Prozent auf fünf Prozent der ein-
gezogenen Beiträge erhöht wird.
Hinsichtlich der Betriebs= (Fabrik.) und Baukrankenkassen hat es bei der
durch Ministerial-Bekanntmachung vom 7. Oktober 1893 — Regierungs-Blatt
Seite 127 — festgesetzten Vergütung von zwei Prozent zu verbleiben.
Weimar, den 30. Oktober 1895.
Großherzoglich Sãchsishes Staats-Ministerium.
Groß.
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