Zegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar-Eisenach.
Nummer 33. Weimar. 7. Dezember 1895.
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, betr. die Abgabe von Diphtherieserum in den Apotheken, Seite 417. —
Ministerial-Bekanntmachung, * Wechsel in der Hauptagentur der Vaterländischen Vieh-Versicherungs-
Gesellschaft zu Dresden, Seite — Ministerial--Bekanntmachung, betr. Neueintbeilung der Aushebungs-
bezirke im I. Verwaliungsbezir 1# — 18. — Ministerial-Bekanmmachung, betr. Ertheilung des Exequatur
Namens des Reichs an den Großbritannischen General-Konsul Baron Christian Karl Bernhard von Tauchnitz
in Leipzig, Seite 419. — Ministerial. Bekanntmachung, beir. Aufhebung der Großherzoglichen Steuerreceptur
in Bürgel und Ueberweisung des Geschäftsbereichs derselben an das Steueramt in Jena, Seite 420. —
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deuische Reich, Seite 420.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I119] I. Nachdem die „Farbwerke vorm. Meister, Lucius & Brüning“ zu
Höchst a„M. ein Diphtherieserum hergestellt haben, welches mehr als 200 Im-
munisirungseinheiten in 1 ceom enthält, wird in Ergänzung der Bestimmungen
der Ministerial-Bekanntmachung vom 19. April 1895 (Regierungs-Blatt
Seite 139 ff.) hierdurch verordnet, daß auch ein auf einen höheren Werth
geprüftes Serum in den Apotheken abgegeben werden darf.
Die Werthbemessung des über 200 Einheiten in 1 cem enthaltenden
Serums findet nach einer Steigerung um mindestens 100 Einheiten oder
einem Mehrfachen von 100 Einheiten in 1 com statt. Der Preis dieses
höherwerthigen Serums ist nach Vereinbarung mit den beiden preußischen
Fabrikationsstätten (Farbwerke vorm. Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a/M.
und Chemische Fabrik auf Aktien — vorm. E. Schering — in Berlin) bis
auf Weiteres, wie folgt, festgesetzt: .
l.Sermnmitmindestens300Einheiteuiulccm...100Einheiten4stZ
2. 1 » » 400 » „ 1 ccem 100 „ 60 „ „
3. » » » 500 und mehr Einheiten
in 1 ccm 100 „ 80 „
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