Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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Hiernach kostet 1 cem von 
Sermm 1 9 35 JNF. 
„ 2 2,, 40 „„ 
3 45 — 
Eine Ermäßigung des Preises zu Gunsten der Krankenanstalten ꝛc. wird 
zunächst von den Fabrikationsstätten nicht gewährt. 
Die bisherigen Bestimmungen der Ministerial-Bekanntmachung vom 
19. April d. J. hinsichtlich der Werthbemessung und des Preises des Serums 
mit einem Gehalt bis zu mindestens 200 Einheiten in 1 cem bleiben in Kraft. 
Weimar, den 18. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[120] lI. Daß von der Direktion der Vaterländischen Vieh-Versicherungs-Gesell- 
schaft zu Dresden an Stelle des Rentier Franz Rohrberg in Weimar, bisherigen 
Hauptagenten derselben, der Lehrer em. Fr. Büchner daselbst zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme 
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. März 1894 (Regierungs-Blatt 
Seite 38) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 28. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
II21) III. Im Einverständniß mit dem Königlich Preußischen General- 
Kommando des Xl. Armeekorps sind auf Grund des § 1 Ziffer 5 Absatz 5 
der Wehrordnung die Aushebungsbezirke im l. Verwaltungsbezirk in der nach- 
stehend ersichtlichen Weise neu eingetheilt worden:
	        
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