Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

66 
8 57. 
Die Ausfertigungen des Ausschusses sind von den Mitgliedern, welche 
an der Beschlußfassung Theil genommen haben, im Entwurfe zu zeichnen und 
von dem Vorsitzenden in der Reinschrift zu vollziehen. 
8 58. 
Der ständige Ausschuß der Synode darf mit keiner anderen Landesbe— 
hörde als mit dem Kultus-Departement des Staats-Ministeriums und mit dem 
Kirchenrath geschäftlich verkehren. 
XVI. Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Synode. 
§ 59. 
Die den Mitgliedern der Landes-Synode nach § 37 der Syn.-Ordn. 
zu gewährenden Tagegelder betragen für den Tag 9 Mark im ganzen, 
4,50 Mark im halben Satz; dem Präsidenten der Synode werden bei den 
Versammlungen derselben für den Tag 12 Mark im ganzen, 6 Mark 
im halben Satz vergütet. 
8 60. 
Bei den Versammlungen der Synode sind die Tagegelder für die ganze 
Dauer der Versammlung vom Anfangstage bis zum Endtage, außerdem den 
auswärts wohnenden Mitgliedern auch noch für die Tage der Herreise und 
der Rückreise zu gewähren. Für Tage, an welchen ein Mitglied beurlaubt 
gewesen ist, oder an einer Sitzung der Synode, ohne durch Krankheit behindert 
zu sein, keinen Theil genommen hat, sind demselben Tagegelder nicht zu ge— 
währen. In entsprechender Weise ist bei den Versammlungen des ständigen 
Ausschusses der Landes-Synode wie der vorübergehenden Ausschüsse in Zeiten, 
wo die Synode nicht versammelt ist, ingleichen bei der Theilnahme von Aus- 
schußmitgliedern an Generalvisitationen und Kirchenrathssitzungen zu verfahren. 
861. 
An Reisekosten werden die wirklichen, nothwendigen Auslagen, bei Eisen- 
bahnverbindung das Fahrgeld für die ll. Wagenklasse, wo eine Personenpost 
zu benutzen war, das Postgeld erstattet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.