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[85] VIII. Daß von der Direktion der Allgemeinen Renten-, Kapital- und
Lebensversicherungsbank „LTeutonia“ in Leipzig an Stelle des J. F. Franke
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, F. W. Hoffmann in Wei-
mar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 31. Oktober 1892
(Regierungs-Blatt Seite 223) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 28. Juli 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Junern.
Für den Departements-Cheft:
Krause.
[86) IX. Daß von der Direktion der „Arminia“, Lebens-, Aussteuer= und
Militärdienstkosten-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in München, an Stelle des
Otto Haupt in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, August Uibelhack
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 10. Jannar 1893
(Regierungs-Blatt Seite 15) hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.
Weimar, den 28. Juli 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Krause.
[87] Das 17., 18., 19., 20., 22., 23., 24., 25. und 26. Stück des
Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2313 Gesetz, enthaltend Aenderungen des Gesetzes, betr. die Friedens-
präsenzstärke des deutschen Heeres vom 3. August 1893; vom
28. Juni 1896.
„ 2314 Allerhöchster Erlaß, betr. Abzeichen auf der Handelsflagge für
die als Offiziere des Beurlaubtenstandes 2c. der Marine ange-
hörigen Schiffsführer; vom 1. Juli 1896.