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bei der Stiftungsverwaltung Widerspruch erhoben, so erfolgt die Aushändigung an den Inhaber
der Schuldverschreibung.
2. Die Schuldverschreibungen werden mit jährlich vier vom Hundert verzinst.
Die Zinsen werden in halbjährigen Raten nachzahlungsweise bei der Geschäftskasse der
Firma Carl Zeiß in Jena und außerdem beim Bankhaus W. Koch jun. in Jena, sowie bei der
Privatbank Gotha Filiale Weimar in Weimar gegen Rückgabe der Zinsscheine berichtigt.
Der Anspruch aus den Zinsscheinen verjährt zu Gunsten der Carl Zeiß-Stiftung, wenn sie
nicht binnen vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in welchem sie fällig geworden sind, eingelöst
werden.
3. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapital-
beträge und der nach Ziffer 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Carl Zeiß-Stiftung und als
solche befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen an das gesammte Vermögen der Stiftung und
dessen Erträge sich zu halten. Solange nicht sämmtliche ausgegebenen Schuldverschreibungen ein-
gelöst sind oder der zur Einlösung erforderliche Geldbetrag gerichtlich hinterlegt ist, darf die Carl
Zeiß= Stiftung Niemandem ein Pfandrecht oder sonstiges Vorzugsrecht auf das Geschäftsvermögen
der Firma Carl Zeiß in Jena oder Theile desselben einräumen und keiner etwa später auf-
genommenen Anleihe hinsichtlich der Sicherstellung von Kapital und Zinsen einen Vorzug vor der
gegenwärtigen Anleihe zugestehen.
4. Die Aunsloosung der vom Jahr 1906 ab in jedem Jahr zur Tilgung zu bringenden
Schuldverschreibungen geschieht in den Geschäftsräumen des Kultusdepartements des Großherzoglichen
Staats-Ministeriums zu Weimar durch einen Beauftragten der Stiftungsverwaltung der Carl Zeiß-
Stiftung unter Zuziehung einer amtlichen Urkundsperson. Die Nummern der in jedem Jahr aus-
geloosten Stücke sind bis zum 25. März bekannt zu machen.
5. Die Auszahlung des Neunwerthes der ausgeloosten Schuldverschreibungen mit dem Auf-
geld von 2 Prozent an die Inhaber derselben erfolgt vom 25. September des betreffenden Jahres
ab bei der Geschäftskasse der Firma Carl Zeiß und dem Bankhaus W. Koch jun. in Jena, sowie
bei der Privatbank Gotha Filiale Weimar in Weimar binnen drei Tagen nach Vorlegung oder
vorheriger Anmeldung der Stücke, gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen noch nicht
fälligen Zinsscheine sammt Erneuerungsschein.
Die Verzinsung der ausgeloosten Stücke hört mit dem 1. Oktober des Ausloosungsjahres
auf. Falls Zinsscheine, welche auf einen nach dem Kapital-Rückzahlungstermine folgenden Fälligkeits-
termin lauten, bei der Auslieferung ausgelooster Schuldverschreibungen fehlen, so wird der Betrag
dieser Zinsscheine an dem zur Rückzahlung gelangenden Kapitale gekürzt. Die zum Zweck der
Tilgung eingelösten Schuldverschreibungen werden durch einen Beauftragten der Stiftungsverwaltung
der Carl Zeiß-Stiftung vor zwei Zeugen unter Aufnahme eines Protokolls vernichtet.
6. Falls die Anleihe oder ein Restbetrag derselben durch Aufkündigung im Ganzen zur
Tilgung gebracht werden soll, ist die Kündigung auf den 1. Oktober gleichfalls vor dem 25. März
bekannt zu machen. Die Auszahlung der gekündigten Schuldverschreibungen erfolgt in gleicher
Weise, wie die der ausgeloosten.