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b) im 8 20 wird statt „Kalenderjahr“ das Wort „Geschäftsjahr“ und
c) im § 21 Absatz 2 statt „1. April“ „1. Juli“ eingestellt,
von den betheiligten Staatsregierungen genehmigt worden sind, so wird solches
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 22. November
1885 — Regierungs-Blatt Seite 167 — hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar, den 15. Oktober 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(115| III. Daß von der Direktion der Niederländischen Lebens-Versicherungs-
Gesellschaft zu Amsterdam an Stelle des Kaufmanns Adolf Schäfer in Eisenach,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Georg Hebenstreit zu
Apolda zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. August 1893
(Regierungs-Blatt Seite 124) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Oktober 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
I116|] IV. Daß von der Direktion der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesell-
schaft zu Breslau an Stelle des Kaufmanns Hugo Roetscher in Weimar, bis-
herigen Hauptagenten derselben, der Generalagent Oskar Tröge in Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Dezember 1885
(Regierungs-Blatt Seite 240) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Oktober 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.