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ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 25. Okto-
ber 1894 (Regierungs-Blatt Seite 301) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, den 3. November 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Krause.
(123) IV. Daß von der Direktion der Versicherungs-Aktien= Gesellschaft
„Jecuritas“ in Berlin an Stelle des Otto Haupt in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, Herr Karl Bähringer in Weimar zum Hauptagenten
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Juni 1896 (Regierungs-Blatt Seite 104)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 5. November 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(124] Das 34. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 2342 Zusatzerklärung zu dem Internationalen Uebereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890; vom 20. Sep-
tember 1893;
„ 2343 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche,
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine; vom 29. Okto-
ber 1896.