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jerungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 6. Weimar. 17. April 1896.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Einziehung des Diphtherie-Heilserums mit der Controlnummer 40
Seite 31. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der wechselseitigen Lebens-
versicherungs-Anstalt „Junus' in Wien, Seite 32. — Juhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und
dem Central--Blatt für das Deutsche Reich, Seite 32.
Ministerial-Bekanutmachungen.
1311 I. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung unter Ziffer 2 der Ministerial-
Bekanntmachung, betreffend das Diphtherieserum, vom 19. August 1895
(Regierungs-Blatt Seite 140 letzter Absatz) wird hierdurch bekannt gemacht,
daß das Diphtherie-Heilserum mit der Controlnummer 40 von den Höchster
Farbwerken wegen der im Verlaufe von 9 Monaten eingetretenen Verminderung
seines ursprünglichen Gehaltes an Immunisirungseinheiten zur Einziehung be-
stimmt ist. Fläschchen mit dieser Controlnummer dürfen hinfort nicht mehr
in den Apotheken abgegeben werden und können nach den Vereinbarungen mit
der Fabrikationsstätte franco gegen franco gegen einwandfreies Serum um-
getauscht werden. Bei den Revisionen der Apotheken ist Vorstehendes zu
beachten.
Weimar, den 2. April 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
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