Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

Regierungs-Blatt 
ür das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 19. Weimar. 12. August 1897. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekann tmachung, betr. die Vereinigung der Verwaltung der Jubiläums-Stiftung für Frankenheim 
mit der Verwaltung der Hülfskasse für Frankenheim, Seite 175. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. das 
„Neue Tuberkulin Koch“ sowie Vorschriften über dessen Aufbewahrung und Abgabe in den Apotheken, 
Seite 176. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung der zu Jena bestehen- 
den Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, 
Seite 176. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Kölnischen Feuer-Versiche- 
rungs-Gesellschaft „Colonia“ in Köln, Seite 177. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Haupt- 
agentur der Bremer LebensVersicherungs-Bank zu Bremen, Seite 177. — Inhalts-Verzeichniß aus dem 
Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 177. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[84|] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu bestimmen geruht, 
daß die Verwaltung der Jubiläums-Stiftung für Frankenheim (Reg.-Blatt 1881 
S. 226) in Gemäßheit der Bestimmung in § 4 der Stiftungsurkunde vom 
9. Juli 1881 mit der Hülfskasse für Frankenheim dergestalt vereinigt wird, 
daß die Vertretung der Hülfskasse auch die rechtsverbindliche Vertretung und 
Verwaltung der Jubiläums-Stiftung übernimmt, mit der Maßgabe, daß der 
Vorstand der Hülfskasse sich in Angelegenheiten der Jubiläums-Stiftung, ins- 
besondere der zu dieser gehörigen Kleinkinderbewahranstalt, des mitwirkenden 
Beirathes des Centralfrauenvereins in Dermbach bedienen werde. 
Weimar, den 27. Juli 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
1897 32
	        
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