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Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, den 2. Jannar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(5] V. Der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Fortuna“ in Berlin
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An-
suchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Herrn Georg Weitz
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 6. Jannar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[6) Das l. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 2353 Gesetz, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaus-
halts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete
für das Etatsjahr 1896/97; vom 4. Jannar 1897.
2354 Bekanntmachung, betr. die Zulassung älterer Maaße, Meßwerk-
zeuge und Gewichte zur Wiederholung der Aichung und Stempe-
lung; vom 7. Jannar 1897.
2355 Bekanntmachung, betr. die Zulassungsfristen für ältere Maaße,
Meßwerkzeuge, Gewichte und Waagen; vom 8. Jannar 1897.
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