Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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Der Zuschlag zur 
  
Lau— Beitragseinheit 
fende Bezeichnung der Gebäude. ilcuha Bemerkungen. 
Nr. summe 
9 
4. die übrigen Betriebsgebäude zu 3 ohne die Trocken— 
scheunen: 
245. a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein— 
schließlich 10 Meter entfernt 30 
246. b) über 10 Meter von den Oefen entfernt – zuschlagsfrei. 
Zimmereien und Bautischlereien bei Benutzung von Kraft- 
und Arbeitsmaschinen: 
247. a) die Sägegebäude mit Dampfkraft 40 
248. b) die Sägegebäude mit Wasserkraft 30 
249. e) die übrigen Betriebsgebäude, wenn über 10 Meter 
entfernt . 10 
Zinkgießereien (siehe Metallgießereien). 
Zuckerfabriken: 
250. a) bei Dampfkochung ohne Raffinerie 60 
251. b) bei Kochung auf offener Feuerung — ausgeschlossen. 
252. c) mit Raffinerie ausgeschlossen. 
Zuckerwaarenfabriken (siehe GConditoreivaarenfabriken 
253. Zündholz= und Streichfenerzeugfabriken — ausgeschlossen. 
Zündstoff-Fabriken (siehe Schießpulver- Fabriken). 
Zwirn-, Nähfaden= und Nähgarnfabriken ohne Spinnerei: 
254.— a) mit Dampf= oder Heißwasserheizung . 10 
255. b) mit erwärmter Luft-, Kanal- oder Ofenheizung . 16 
  
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
  
 
	        
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