204
[95)] V. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Viehversicherungsgesellschaft
a. G. in Schwerin i/M. die widerrufliche Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im
Großherzogthum erhalten und den Viktor Schultz in Weimar zum Haupt—
agenten für das Großherzogthum bestellt hat.
Weimar, den 18. August 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Slevogt.
[96)] Das 35., 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2409 Verordnung, betr. die anderweite Bemessung der Wittwen= und
Waisengelder für die Hinterbliebenen der Reichsbankbeamten;
vom 26. Juli 1897.
„ 2410 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Buch-
druckereien und Schriftgießereien; vom 31. Juli 1897.
„ 2411 Gesetz, betr. den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte;
vom 26. Juli 1897.
„ 2412 Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung; vom 26.Juli 1897.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
29— 33:
S. 244 Abänderung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatz-
kommissionen.
„ 252 Verwendung von Huflattichblättern bei der Herstellung von Tabak-
fabrikaten.
„ 252 Kündigung des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Zoll-
verein und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und
Frland.
„ 252 Erscheinen des Haupt-Sachregisters für die Jahrgänge 1867 bis
1896 des Bundes= bezw. Reichs-Gesetzblatts.
„ 253 Erscheinen des achten Bandes der Deutschen Justiz-Statistik.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.