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Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera;
vom 15. Oktober 1897.
Bekanntmachung, betr. Ausnahme von dem Verbote der Sonntags-
arbeit im Gewerbebetriebe; vom 16. Oktober 1897.
Bekanntmachung über die wechselseitige Befreiung der Angehörigen
des Deutschen Reichs und Rußlands von der ihnen als Aus-
länder in Rechtsstreitigkeiten obliegenden Verpflichtung zur Sicher-
heitsleistung, Vorschußzahlung und Gebührenentrichtung; vom
30. September 1897.
Bekanutmachung über den Beitritt Rumäniens zu der am 15. April
1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft,
betreffend Maßregeln gegen die Cholera; vom 18. Oktober 1897.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
34— 43:
268
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290
298
301
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll-
und Steuerstellen.
Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma.
Erhöhung des Tagesfouragesatzes für die Pferde im Falle eines
Krieges auf Märschen und in Kantonnirungen.
Bekanntmachung, betr. die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe
nicht gehörigen Pflänzlinge.
Bekanntmachung, betr. die wechselseitige Befreiung der Angehörigen
des Deutschen Reichs und Rußlands von der ihnen als Aus-
ländern in Rechtsstreitigkeiten obliegenden Verpflichtung zur Sicher-
heitsleistung, Vorschußzahlung und Gebührenentrichtung.
u. 294 Bestellung von Stations-Kontroleuren.
Gewährung von Branntweinstenervergütung.
Aenderung der Bestimmungen über zollamtliche Prüfung von
Mühlenfabrikaten.