Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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gericht und der Oberstaatsanwalt daselbst, sowie der General-Zolldirektor 
zu Erfurt zu allen im Großherzoglichen Dienst allein oder mit erfolgenden 
Ausfertigungen, die übrigen Großherzoglichen Staatsbehörden zu ihren 
Berichten schwarz geränderten Papiers sich zu bedienen. 
Von allen Großherzoglichen Behörden ohne Unterschied sind schwarzer 
Siegellack und schwarze Siegelmarken zu gebrauchen. 
Weimar, den 24. März 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
v. Groß. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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