Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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ierungs-Blatt 
Großterzoathun 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
   
  
  
  
  
  
  
  
Nummer 29. Weimar. 21. September 1898. 
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Nenwahlen der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse, Seite 245.— 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Nachweisungen der zur Vertretung des Militärfiskus berusenen Behörden 
und Personen, Seite 246. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. den Staatsvertrag mit der Königlich Baye- 
rischen Regierung über den Bau und Betrieb einer Lokalbahn von Mellrichstadt über Ostheim nach Fladungen, 
Seite 246. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, 
Seite 250. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(101] 1. Die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse 
werden hiermit nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896, die Zusammen- 
setzung der Bezirks-Ausschüsse und die Wahl der Mitglieder derselben betreffend, 
angeordnet. 
Die Leitung sämmtlicher Wahlen erfolgt durch die Großherzoglichen Bezirks- 
direktoren. 
Für die Wahlberechtigung sind die für die zuletzt stattgehabte Landtags- 
wahl vorgenommenen Feststellungen maßgebend. 
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse 
beginnt mit dem 1. Jannar 1899. 
Weimar, am 8. September 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Jnnern. 
v. Groß. 
1898 42
	        
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