Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
—.tn-“ 
Nummer 38. Weimar. 29. Dezember 1898. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in 
Ziegeleien auszuhängenden Tafeln, Seite 297. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des 
Diphtherieserums mit den Kontrolenummern 317, 319 und 321, Seite 303. — Ministerial-Bekanntmachung, 
betr. die Zulassung der Patriotischen Assekuranz-Kompagnie in Hamburg zum Geschäftsbetrieb im Groß- 
herzogthum, Seite 303. —., Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Union— 
Assekuranz-Societät in Berlin, Seite 303. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs- Gesetzblatt und dem 
Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 304. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[134] I. Die bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 
in Ziegeleien auszuhängenden Tafeln haben vom 1. Januar 1899 an die aus 
Anlage A ersichtliche Fassung zu erhalten. 
In solchen Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegelsteine auf die 
Zeit von Mitte März bis Mitte November beschränkt ist, und in denen des- 
halb bei Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern Abwei- 
chungen von den Vorschriften der Gewerbeordnung nach der Ziffer II der Be- 
kanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Oktober 1898 — Seite 1061 des 
Reichsgesetzblatts — zulässig sind, haben die Tafeln die aus Anlage B ersicht- 
liche Fassung zu erhalten. 
Weimar, den 9. Dezember 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
1898 51
	        
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