Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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römischen, der deutschen und der preußischen, sowie auch der thüringischen Geschichte; Bekanntschaft 
mit der Entwickelung der Verfassungsverhältnisse in Sparta, Athen und Rom, namentlich aber 
in Deutschland und Preußen; übersichtliche Kenntniß der preußischen Staats- und der deutschen 
Reichsverfassung; Bekanntschaft mit einigen der bedeutendsten neueren vaterländischen Geschichtswerke. 
b) für die erste Stufe überdies: Genauere Bekanntschaft mit dem Entwickelungsgange 
der Weltgeschichte und Verständniß für Zusammenhang und innere Beziehungen der Ereignisse; 
Darlegung eingehenderer, auch auf Verfassungs= und Kulturgeschichte sich erstreckender Kenntnisse 
bezüglich des Alterthums in der griechisch-römischen, bezüglich des Mittelalters und der Nenzeit 
hauptsächlich in der vaterländischen Geschichte; Kenntniß und Verständniß der wichtigsten wirth- 
schaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges; Be- 
kanntschaft mit den für die Hauptgebiete wichtigsten Geschichtsquellen und den Grundsätzen für 
ihre Verwerthung, sowie mit den literarischen Hülfsmitteln der Geschichtswissenschaft und hervor- 
ragenden Werken neuerer Geschichtsdarstellung. 
20. 
Erdkunde. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Erdkunde nachweisen wollen, ist 
zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Sicherheit in den grundlegenden Kenntnissen auf dem Gebiete 
der mathematischen, der physischen und der politischen Erdkunde, sowie in der Topik der Erd- 
oberfläche; übersichtliche Kenntniß der Geschichte der Entdeckungen und der wichtigsten Richtungen 
des Welthandels in den verschiedenen Zeitabschnitten, insbesondere auch der Entwickelung der 
deutschen Kolonieen; Vertrautheit mit dem Gebrauche des Globus, des Reliefs und der Karten; 
Fähigkeit, die Grundthatsachen der mathematischen Erdkunde an einfachen Lehrmitteln zur An- 
schauung zu bringen, und einige Fertigkeit im Entwerfen von Kartenskizzen; 
b) für die erste Stufe überdies: Vertrautheit mit den Lehren der mathematischen Erd- 
kunde und, soweit diese sich mit Hülfe der Elementarmathematik begründen lassen, auch mit deren 
Beweisen; Kenntniß der physikalischen und der wichtigsten geologischen Verhältnisse der Erdober- 
fläche; zusammenhängendes Wissen in der politischen Erdkunde der Gegenwart; Uebersicht über 
die räumliche Entwickelung der Kulturstaaten und Bekanntschaft mit den Hauptthatsachen der 
Völkerkunde. 
8 21. 
Meine Mathematik. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Reinen Mathematik nachweisen 
wollen, ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Sichere Kenntniß der Elementarmathematik und Bekanntschaft 
mit der analytischen Geometrie der Ebene, besonders mit den Haupteigenschaften der Kegelschnitte, 
sowie mit den Grundlehren der Differential= und Integralrechnung; 
b) für die erste Stufe überdies: Eine solche Bekanntschaft mit den Lehren der höheren 
Geometrie, Arithmetik und Algebra, der höheren Analysis und der analytischen Mechanik, daß 
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