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Ist die Prüfung nicht bestanden, so ist der vorstehende Vordruck von“ an nach Maßgabe
von § 33, 2 abzuändern, z. B.
nicht bestanden und muß, wenn er sich ihr nochmals unterziehen will, die gesammte
Prüfung wiederholen. Die Meldung zur Wicderholungeprlssung muß i in längstens
zwei Jahren erfolgen, sie darf aber nicht vor den ten 19 ...
erfolgen.
oder:
.nicht bestanden. Er hat zwar in , , deeien Anforderungen
genügt, auch die Lehrbefähigung in (Angabe der Lehrfächer und der in ihnen erlangten Stufen) .....
............................................................................. dargethan,mußsichaberin
einer Ergänzungsprüfung unterziehen, zu welcher die Meldung in längstens zwei
Jahren erfolgen muß.
Ist die Prüfung einer nicht bestandenen gleich gesetzt worden, so sind nach Maßgabe von
8 33, 3 noch weitere Angaben erforderlich, von denen es abhängt, wie weit der Vordruck benutzt
werden kann.
Für die Zeugnisse über eine Wiederholungs- oder Ergänzungsprüfung wird empfohlen,
nach Angabe des Personenstandes etwa fortzufahren:
Dem Hern , ..........·....... war von der unterzeichneten Prüfungs-
kommission unter den ten.2222 eine Wiederholungsprüfung
auferlegt worden lmit der Maßgabe, daß die Meldung u. s. w.)
Auf die Meldung voEr. tern zur Wiederholungs-
prüfung zugelassen, erhielt er u. s. w. (s. oben).
bezw. z. B.:
Dem Heren. , welcher nach Ausweis des Prüfungs-
zeugnisses vo.. ten. in der Allgemeinen Prüfung genügt,
auch die Lehrbefähigung in (Angabe der Lehrfächrrrrrrrrrrrrrrr für die
zweite Stufe dargethan hat, war von der unterzeichneten Prüfungskommission behufs
Nachweises der Lehrbefähigung in u. s. w. eine Ergänzungsprüfung auferlegt worden.
Auf die Meldung vom. W......·..·....................................... zur Ergänzungsprüfung
zugelassen, u. s. w. (s. oben).
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