Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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[33] IV. Von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Deutsch- 
land“ in Berlin ist an Stelle des Eugen Adam in Weimar, bisherigen Haupt— 
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Juni 1899, Regierungs— 
Blatt Seite 341), C. Oscar Klopfleisch in Weimar zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 7. Februar 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
  
Berichtigung. 
In dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 6. Dezember 
1899 (Reg.-Bl. Seite 553 ff.) sind zwei Druckfehler zu berichtigen. 
In § 46 Abs. 2 ist statt 
„§ 42 Abs. 2“" 
zu lesen: 
„8 4AA Abs. 2“; 
in § 182 statt: 
„8 22“ 
zu lesen: 
„8 21“.