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[33] IV. Von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Deutsch-
land“ in Berlin ist an Stelle des Eugen Adam in Weimar, bisherigen Haupt—
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Juni 1899, Regierungs—
Blatt Seite 341), C. Oscar Klopfleisch in Weimar zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 7. Februar 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Berichtigung.
In dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 6. Dezember
1899 (Reg.-Bl. Seite 553 ff.) sind zwei Druckfehler zu berichtigen.
In § 46 Abs. 2 ist statt
„§ 42 Abs. 2“"
zu lesen:
„8 4AA Abs. 2“;
in § 182 statt:
„8 22“
zu lesen:
„8 21“.