Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

321 
8. die Innungen der Tischler, Glaser und Drechsler zu Ilmenau, 
der Glaser zu Weimar, Apolda, der Korbmacher zu Buttstädt, 
zu Kranichfeld, der Stellmacher zu Buttstädt, der Buchbinder 
zu Eisenach, Ilmenau, Jena, der Färber zu Weimar, 
9. die Innungen der Maler, Lackirer, Sattler und Polsterer zu 
Ilmenau, der Maler und Lackirer zu Weimar, der Sattler zu 
Weimar, der Sattler, Tapezierer und Dekorateure zu Eisenach, 
der Maler und Anstreicher zu Jena, der Gerber zu Neustadt a./O., 
die Handwerkerinnung zu Oldisleben. 
§ 2. 
Als wahlberechtigte Vereine werden anerkannt: 
1. im ersten Verwaltungsbezirke die Gewerbevereine zu Weimar, 
Blankenhain, Vogelsberg, die Handwerkervereine zu Unterpörlitz 
und Ilmenau, der Korbmacherverein zu Tannroda, 
2. im zweiten Verwaltungsbezirk die Gewerbevereine zu Apolda, Bürgel, 
Buttstädt, Jena, der Kunstgewerbeverein zu Jena, der Wirkerverband 
zu Apolda, 
3. im dritten Verwaltungsbezirke die Gewerbevereine zu Eisenach, Ruhla, 
Creuzburg a./W., Gerstungen, 
4. im vierten Verwaltungsbezirke die Gewerbevereine zu Lengsfeld, 
Vacha, Kaltennordheim, Empfertshausen, Ostheim, Geisa, Dermbach, 
der Weberverein zu Oberweid, 
5. im fünften Verwaltungsbezirke die Gewerbevereine zu Weida, Auma, 
Münchenbernsdorf. 
§ 3. 
Die Anerkennung des Wahlrechts anderer Innungen und Vereinigungen 
neben den in § 1 und §2 aufgeführten und die Streichung der in § 1 und 
§2 aufgeführten Innungen und Vereinigungen, welche den Voraussetzungen 
des § 103 a der Gewerbeordnung nicht mehr entsprechen, bleibt vorbehalten. 
§ 4. 
Die obere Leitung (§ 8 der Wahlordnung) der Wahlen der 1. und 
2. Abtheilung (§ 1 oben) wird dem Direktor des I. Verwaltungsbezirks zu 
1900 48
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.