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Diphtherie-Heilserum liefere und dasselbe infolge vereinfachter Darstellung zum
gleichen Preise, wie das 250 fache Serum, nämlich ebenfalls zu 35 Pfennigen
die 100 Immunisirungs-Einheiten, abgebe und alle Vortheile, welche den Kranken-
anstalten, Krankenkassen und der Armenpraxis gegenwärtig bei dem Bezug des
250 fachen Serums zufließen, auch auf das 500 fache ausdehne.
Weimar, den 25. April 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Druckfehler-Berichtigung.
In § 17 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Weimar und den Gesellenausschuß
derselben vom 31. März 1900 (Seite 319 des Regierungs-Blattes) muß es heißen: „Handwerks-
kammer" statt „Handwerks-Innung" und „§ 103 Absatz 5“ statt „§ 103c Absatz 5“, und in der
Ministerial-Bekanntmachung vom 5. April d. J. zur Ausführung des § 4 der Wahlordnung vom
31. März 1900 für die Handwerkskammer muß der letzte Absatz des § 4 (Seite 322 des Regie-
rungs-Blattes) lauten:
„Jedem Bezirksdirektor liegt die obere Leitung der Wahlen der Gewerbe= und anderen
Vereine seines Bezirks (§ 2 oben und § 1 Ziffer 2 der Wahlordnung) sowie der Wahlen für
die Gesellenausschüsse (§ 16 der Wahlordnung) ob“.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.