Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Diphtherie-Heilserum liefere und dasselbe infolge vereinfachter Darstellung zum 
gleichen Preise, wie das 250 fache Serum, nämlich ebenfalls zu 35 Pfennigen 
die 100 Immunisirungs-Einheiten, abgebe und alle Vortheile, welche den Kranken- 
anstalten, Krankenkassen und der Armenpraxis gegenwärtig bei dem Bezug des 
250 fachen Serums zufließen, auch auf das 500 fache ausdehne. 
Weimar, den 25. April 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
  
Druckfehler-Berichtigung. 
In § 17 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Weimar und den Gesellenausschuß 
derselben vom 31. März 1900 (Seite 319 des Regierungs-Blattes) muß es heißen: „Handwerks- 
kammer" statt „Handwerks-Innung" und „§ 103 Absatz 5“ statt „§ 103c Absatz 5“, und in der 
Ministerial-Bekanntmachung vom 5. April d. J. zur Ausführung des § 4 der Wahlordnung vom 
31. März 1900 für die Handwerkskammer muß der letzte Absatz des § 4 (Seite 322 des Regie- 
rungs-Blattes) lauten: 
„Jedem Bezirksdirektor liegt die obere Leitung der Wahlen der Gewerbe= und anderen 
Vereine seines Bezirks (§ 2 oben und § 1 Ziffer 2 der Wahlordnung) sowie der Wahlen für 
die Gesellenausschüsse (§ 16 der Wahlordnung) ob“. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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