Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Regierungs-Zlat 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 27 Weimar. 7. Juli 1900. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die anderweite Feststellung der Bauschsumme für Postbestellgebühren, 
Seite 409. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze vom 
14. Juni 1900, Seite 411. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[88)] 1. Zu Folge einer mit dem Reichspostamte getroffenen Uebereinkunft 
werden behufs anderweiter Feststellung einer Bauschsumme 
a) für Porto= und Gebührenbeträge auf portopflichtige Sendungen, welche 
von Großherzoglichen Staatsbehörden und den einzelnen, solche Behörden 
vertretenden Beamten frankirt abgesendet werden, und 
5) für die aus der Großherzoglichen Staatskasse zu zahlenden Postbestell- 
gebühren 
in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 30. November d. J. 
erneute Ermittelungen vorgenommen werden. 
Die näheren Bestimmungen über die Vornahme von Ermittelungen behufs 
anderweiter Feststellung einer Banschsumme für Porto= und Gebührenbeträge 
werden denjenigen Großherzoglichen Staatsbehörden und Beamten, welche in 
das Porto= und Gebühren-Aversionirungs-Verhältniß eingeschlossen werden sollen, 
von den zuständigen Ministerialdepartements besonders zur Kenntniß gebracht 
werden. Dagegen wird zur Nachricht und Nachachtung für die betheiligten 
Behörden und Beamten hierdurch bekannt gemacht, daß die Uebereinkunft mit 
dem Reichspostamte wegen Feststellung einer gesonderten Bauschsumme 
im Betreff der Postbestellgebühren — soweit dergleichen überhaupt zu 
1900 63
	        
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