Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Die den Krankenanstalten, Krankenkassen und mittellosen Kranken nach § 6 
der Ministerial-Bekanntmachung vom 19. April 1895 eingeräumte Preis- 
vergünstigung wird denselben bei Lieferung dieses hochwerthigen Serums auch 
fernerhin gewährt. 
Weimar, den 25. August 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Frhr. von Boineburg i. V. 
(107) III. Von der Direktion der Deutschen Kapital-Versicherungs-Anstalt 
„Wilhelma“ in Berlin ist an Stelle des Hugo Saurbier in Weimar, bisherigen 
Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 20. September 1898, 
Regierungs-Blatt Seite 265), der Kaufmann Reinhold Penpelmann in Eise- 
nach zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 20. August 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Frhr. von Boineburg i. V. 
[(108) Das 37. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 2705 Verordnung, betr. Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Ein- 
schleppung der San José-Schildlaus; vom 6. August 1900. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 32, 
33, 34, 35 und 36: 
S. 473 Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen.