Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Das Kreuz soll für die geistlichen Mitglieder des Kirchenraths ein Zeichen 
ihres landeskirchlichen Amtes sein und sie stetig daran erinnern, daß sie 
im Dienste unseres Herrn und Heilands stehen, der am Kreuz für uns ge— 
storben ist. 
Beim Ausscheiden aus dem jetzigen Amte oder nach dem Ableben ist 
dasselbe zur Einhändigung an den Nachfolger im Amte an Unseren Kirchen- 
rath zurückzureichen. 
Gegeben 
Scheveningen, den 21. August 1900. 
Carl Alexander. 
An von Pawel. 
den Chef Unseres Staatsministeriums, Depart. des Kultus, 
Wirklichen Geheimen Rath von Pawel 
in Weimar. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(110| I. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium ist zu der Verordnung 
des ehemaligen Großherzoglichen Oberkonsistoriums in Weimar vom 12. Ok- 
tober 1846, betreffend die Verwaltung und Verwendung des Schleusinger 
Stipendiums auf dem Gymnasium zu Weimar (Regierungs-Blatt S. 156), 
folgender Nachtrag erlassen worden, welcher in Abwesenheit Seiner Königlichen 
Hoheit des Großherzogs und Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs 
und in verfassungsmäßiger Vertretung Höchstderselben die Genehmigung des 
Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums erhalten hat: 
Einziger Paragraph. 
Sind genußfähige Schüler aus den früher Henneberg'schen Gebietstheilen 
(§2 der Verordnung vom 12. Oktober 1846) nicht oder nicht in hinreichender
	        
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