Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

  
  
  
  
H. 6. 
Taxe der ausgehobenen Pferde 
  
beson- sin 1. 2. 3. Durchschnittsbetrag Bemerkungen. 
welchen . . 
chweres . in in 
! Truppen- Taxator Zahlen Worten 
pferd. theil. MAÆ -.- MA A Mark 
  
1. In der Spalte 5 werden Be- 
träge von einer halben Mark 
und darüber für eine volle 
Mark gerechnet; Beträge unter 
einer halben Mark bleiben 
außer Ansatz. 
2. Reservepferde sind nicht in das 
National der ausgehobenen 
Mobilmachungspferde aufzu- 
nehmen, sondern in besonderen 
Nationalen zu verzeichnen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
In den Nationalen, welche den Transportführern zu übergeben sind, ist nur der Durchschnittsbetrag der Taxe 
in Zahlen auszufüllen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.