Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Ministerial-Bekanntmachung. 
[146) Mit Höchster Genehmigung sind zu Vorsitzenden und stellvertretenden 
Vorsitzenden der mit dem 1. Januar 1901 in Thätigkeit tretenden Schieds- 
gerichte für Arbeiterversicherung im Großherzogthum Sachsen zu Weimar und 
Eisenach (§ 3 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungs- 
gesetze vom 30. Juni 1900, Reichs-Gesetzblatt Seite 335, Ministerial-Verord- 
nung vom 3. Dezember 1900) ernannt worden: 
I. Für das Schiedsgericht in Weimar: 
Hofrath Alfred Heinemann in Weimar 
zum Vorsitzenden, 
Erster Staatsanwalt Arno Siefert in Weimar 
zum ersten Stellvertreter, 
Landrichter Dr. Fritz Ebsen in Weimar 
zum zweiten Stellvertreter; 
II. Für das Schiedsgericht in Eisenach: 
Erster Staatsanwalt Richard Blüher in Eisenach 
zum Vorsitzenden, 
Landgerichtsrath Carl Lincke in Eisenach 
zum Stellvertreter. 
Weimar, den 3. Dezember 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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