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der Farbwerke, vormals Meister, Lucius und Brüning in Höchst a./M.,
der chemischen Fabrik auf Aktien vormals E. Schering in Berlin,
der chemischen Fabrik von Dr. E. Merck in Darmstadt,
des Serum-Laboratoriums Ruete-Enoch in Hamburg,
die Gebühren für die amtliche Prüfung dieses Serum's sowie dessen Abgabe-
preis neu geregelt worden.
Mit Rücksicht hierauf machen wir, unter Aufhebung der über den Preis des
Diphtherieserum's erlassenen Bestimmungen der Ministerial-Bekanntmachung
vom 18. November 1895, Folgendes bekannt:
1. Der von den Apotheken an die Fabrikationsstätten zu zahlende Preis
von 35 für je 100 Einheiten gilt für alle Sera bis einschließlich
solcher von 500 facher Werthigkeit, für hochwerthigere Sera erhöht sich
dieser Preis auf 60. für je 100 Einheiten, gleichgiltig, wie hoch-
werthig das betreffende Serum ist.
2. Die an staatliche Kliniken und öffentliche Krankenhäuser gewährte Preis-
ermäßigung von 35 auf 27½/2 für je 100 Einheiten des minder-
werthigen Serum's wird auch auf hochwerthige Sera bis einschließlich
solcher von 500 facher Werthigkeit ausgedehnt.
Die Bestimmungen der Ministerial-Bekanntmachung, betr. Vertrieb des
Diphtherieserum's durch die Apotheken, vom 19. April 1895 bleiben in Kraft.
Weimar, den 27. November 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
H. L. v. Wurmb.
oO d —
(/150|] IV. Diphtherieserum mit den Kontrolnummern 13 und 36 aus der
Merck'schen Fabrik in Darmstadt ist zur Einziehung bestimmt worden.
Weimar, den 30. November 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.