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Formular 2: Zustellung für gewöhnliche Fälle.
Zustellungsurkunde
über die Zustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender Aufschrift
versehenen Briefes:
Geschäfts-, .cr. An
Absender:
Hierbei ein Formular zur in
Zustellungsurkunde.
Vereinfachte Zustellung.
.
Den obenbezeichneten Brief habe ich.
heute hier
Adllesenn den K4 1. dem Adressaten selbst — in der Wohnu . übergeben.
zne 2. da ich den Adressaten selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, dort
ze- An ein a) dem zu seiner Familie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich
Femilienglied. de Ehefrau — Sohne — Tochter — 4
2b. An eine : „ übergeben,
in « . ilie di
Dienipersen. * Funste enden eafe Krrghen
8. erweigerte 3. Da der Empfänger die Annahme verweigerte — und derselbe hier weder eine Wohnung
" noch ein Geschäftslokal hat —
so habe ich den Brief am Orte der Zustellung zurückgelassen.
4. aAn den 4. da ich den Adressaten selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, auch die Zustellung
Hauswirth. an einen Hausgenossen oder an eine dienende Person nicht möglich war,
de in demselben Hause wohnenden Hauswirth — Vermiether — nänlich
de........................·....................................·.............................·..........................·....·............................·........ ,
welche zur Annahme bereit war, übergeben.
5. Niederlegung. 5. da ich den Adressaten selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, und die Zustellung
weder an einen Hausgenossen, noch an eine dienende Person, noch an den Hauswirth
oder Vermiether möglich war,
auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichtt. niedergelegt.
bei der Postanstaltt 333tt4 niedergelegt.
bei dem Gemeinde-Vorsteher zu . niedergelegt.
EEEIIILIIIIIIEI niedergelegt.
Die Niederlegung ist bekannt gemacht durch eine an der Thür der Wohnung des Adressaten
befestigte schriftliche Anzeige — sowie durch mündliche Mittheilung an poei- Nachbarn.
einen ». .
W Nachbar war nicht thunlich.
Den Tag der Zustellung habe ich auf dem Umschlage des zugestellten Briefes vermerkt.
............................................................ „den 190 .
Die Bekanntmachung an
Gerichtsdiener.