Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Formular 4: Zustellung an Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher. 
Zustellungsurkunde 
über die Zustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender Aufschrift 
versehenen Briefes: 
Geschäfts-jT[—. An 
Absender: 
Hierbei ein Formular zur 
Zustellungsurkunde. 
Vereinfachte Zustellung. 
— — — 
Den vorstehend bezeichneten Brief habe iHHHHHnnnn 
heute hier 
Adulsschn den n. 1. dem Adressaten selbst — in der Wohnung — in dem Geschäftslokale — übergeben. 
2. An Gehülfen, 2. da ich den Adressaten selbst in dem Geschäftslokale nicht angetroffen habe, dort 
Schreiber. dem Gehülfen — Schreiber — desselben, nämlichden. 
übergeben. 
3a. An ein 
3. da ich den Adressaten selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, dort 
a) dem zu seiner Familie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich 
Familienglied. de Ehefrau — Sohne — Tochtere b5b5 í í í , í í í , 
................................................................................................................................................. übergeben 
I3b. An eine h) de in der Familie dienenden erwachseeen. 
Dienstperfffoooo. í ,í í í ., übergeben. 
4. Verweigerte 4. Da der Empfänger die Annahme verweigerte — und derselbe hier weder eine Wohnung 
Annahme. noch ein Geschäftslokal hat — 
5. An den 
so habe ich den Brief am Orte der Zustellung zurückgelassen. 
5. da ich den Adressaten selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, auch die Zustellung 
Hauswirth. an einen Hausgenossen oder an eine dienende Person nicht möglich war, 
de in demselben Hause wohnenden Hauswirth — Vermiether — nänlich 
deermnmnmnm6;;; ; „;;;;; / 
welche zur Annahme bereit war, übergeben. 
6. Niederlegung. 6. da ich den Adressaten selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, und die Zustellung 
weder an einen Hausgenossen, noch an eine dienende Person, noch an den Hauswirth 
oder Vermiether möglich war, 
  
auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, zu niedergelegt. 
bei der Postanstalt zu ................... niedergelegt. 
bei dem Gemeinde-Vorstehrdz í í í í ,, í í , niedergelegt. 
  
EEIIIEIIIII niedergelegt. 
Die Niederlegung ist bekannt gemacht durch eine an der Thür der Wohnung des Adressaten 
befestigte schriftliche Anzeige — sowie durch mündliche Mittheilung an **“ Nachbarn. 
: einen 
— NA « «" ich. 
Die Bekanntmachung an einen zweiten achbar war nicht thunlich 
Den Tag der Zustellung habe ich auf dem Umschlage des zugestellten Briefes vermerkt. 
Gerichtsdiener.
	        
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