Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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Die Departements des Staatsministeriums und folgende ihnen unterstellte 
Verwaltungsbehörden: 
A. im 
6LS, 
C. im 
D. im 
— 
VS— 
Bereiche des Finanzdepartements: 
die Rechnungsämter; 
die Steuerlokalkommissionen; 
der General-Zoll-Direktor; 
die Steuerrevisionen; 
die Forst-Taxations-Kommission: 
die Forstinspektionen; 
die Bergämter; 
Bereiche des Justizdepartements: 
die staatsanwaltschaftlichen und Gerichtsbehörden in ihrer Eigenschaft 
als Organe der Justizverwaltung; 
die Standesbeamten für die Vollstreckung der auf Grund des § 68 
Abs. 3 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes 
vom 6. Februar 1875 von ihnen erlassenen Strafauflagen; 
Bereiche des Departements des Großherzoglichen Hauses: 
das Hofmarschallamt für den ganzen Bereich der Hofverwaltung; 
Bereiche des Kultusdepartements: 
die Kircheninspektionen; 
die Schulämter; 
die Immediatkommission für das katholische Kirchen= und Schulwesen; 
die Aufsichtsbehörden über die israelitischen Angelegenheiten; 
der akademische Senat der Universität Jena und seine Deputationen; 
das Universitätsamt; 
Bereiche des Departements des Aeußern und Innern; 
die Bezirksdirektoren; 
die Gemeindevorstände; 
die Revisionskommission, die Generalkommission und die Spezial- 
kommissionen. 
die Expropriationskommissare; 
das Gendarmeriekommando.
	        
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