Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Justus Budde; 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Wirklichen Geheimen Rath Dr. jur. Albert von Holleben; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: 
Höchstihren Regierungsrath Alfred Cammann; 
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen 
Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten: 
Höchstihren Regierungsrath Max Horn. 
Von diesen Bevollmächtigten ist unter dem Vorbehalt der Genehmigung 
folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
Artikel 1. 
Die dem Thüringischen Zoll= und Steuer-Vereine bisher nicht ange- 
schlossenen Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen und Fürstlich Schwarzburg- 
Rudolstädtischen Unterherrschaften werden vom 1. April 1901 an mit dem 
Thüringischen Zoll= und Stenuer-Vereine vereinigt. 
Artikel 2. 
Mit dem Tage der Vereinigung treten für die Schwarzburgischen Unter- 
herrschaften die Verträge über die Errichtung und Fortdauer des Thüringischen 
Zoll= und Handels-Vereins, insbesondere die Verträge vom 10. Mai 1833 
und vom 20. November 1889, mit allen dazu getroffenen besonderen Verein- 
barungen, soweit diese Verträge und Vereinbarungen zur Zeit noch bestehen, 
in Kraft. 
Artikel 3. 
Die Königlich Preußische, die Fürstlich Schwarzburg-Sondershausensche und 
die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung sind darüber einverstanden, 
daß die wegen der Zoll= und Handelsverhältnisse, ingleichen der Besteuerung 
der inneren Erzeugnisse in den beiden Unterherrschaften zwischen Preußen und 
Schwarzburg-Sondershausen am 25. Oktober 1819 und 8. Juni 1833 und 
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