Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Die Wahrnehmung der Geschäfte des obersten Aufsichtsbeamten 
in den Unterherrschaften wird dem Bezirkssteuerinspektor zu Erfurt 
übertragen. 
Die Oberkontrolegeschäfte werden von einem auf Vereinskosten 
anzustellenden Oberkontrolebeamten 2. Klasse verwaltet, der seinen 
Amtssitz in den Unterherrschaften erhält. 
2. Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß dieses Protokoll 
zugleich mit dem Vertrage den Hohen vertragschließenden Theilen vor- 
gelegt werden soll, und daß im Falle der Genehmigung des Vertrages 
auch die vorstehenden Erklärungen und Verabredungen ohne weitere 
förmliche Bestätigung von den Regierungen als genehmigt angesehen 
und aufrecht erhalten werden sollen. 
Der Vertrag wurde hierauf, der zur Zeitersparniß getroffenen Verab- 
redung gemäß, in einer Ausfertigung, welche für den Gesammtverein im König- 
lich Preußischen Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, von den Be- 
vollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten 
Abdrücke preußischerseits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten 
der übrigen Vereinsstaaten zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen vertrag- 
schließenden Theilen überlassen bleibe, wie bereits früher in ähnlichen Fällen 
geschehen, eine solche Form der Bestätigung zu wählen, wodurch der Gegen- 
stand der letzteren ohne vollständige Einrückung der Vertragsartikel hinlänglich 
genau bezeichnet wird, wurde auch dieses Protokoll in einer Ausfertigung nach 
geschehener Verlesung unterzeichnet und von den Königlich Preußischen Bevoll- 
mächtigten, unter dem Vorbehalt der alsbaldigen Mittheilung beglaubigter Ab- 
drücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, behufs der weiteren 
Beförderung an das Königliche Geheime Staatsarchiv in Empfang genommen. 
G. w. o. 
(gez.) Fehre. Johannes. Slevogt. BZießman. v. Vorries. Schmidt. 
Gudde. v. Holleben. Cammann. HForn. 
 
	        
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