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Sachsen-Altenburg und Seiner Durchlaucht dem rehierenden Fürsten Reuß j. L. über
die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch-Baierische
Staatseisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn abgeschlossene
Staatsvertrag wird hierdurch aufgehoben. Desgleichen tritt die der vormaligen
Eisenbahngesellschaft Gößnih-Gera von Seiner Hoheit dem Herzoge von
Sachsen-Altenburg unter dem 13. Juli 1863 und von Seiner Durchlaucht dem Fürsten
Reuß j. L. unter dem 15. Juli 1863 ertheilte Concession außer Kraft.
Artikel XIII.
Die landesherrliche Ratifikation dieses
Vertrages
soll baldthunlichst herbeigeführt und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden im
Correspondenzwege bewirkt werden.
Gera,
So geschehen Dresden, den 27. Juli 1885.
oIltenburg,
(L. S.) Walther Engelhaordt.
(L. S.) Cwoald Alexander Hoffmann.
(L. S.) Karl Theodor Sonnenkalb.