Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Sachsen-Altenburg  und  Seiner  Durchlaucht  dem  rehierenden  Fürsten  Reuß  j.  L.  über
die  Herstellung  einer  von  Gera  ab  über  Ronneburg  und  Schmölln  an  die  Sächsisch-Baierische
  Staatseisenbahn  führenden  und  in  letztere  einmündenden  Eisenbahn  abgeschlossene
  Staatsvertrag  wird  hierdurch  aufgehoben.  Desgleichen  tritt  die  der  vormaligen
  Eisenbahngesellschaft  Gößnih-Gera  von  Seiner  Hoheit  dem  Herzoge  von
Sachsen-Altenburg  unter  dem  13.  Juli  1863  und  von  Seiner  Durchlaucht  dem  Fürsten
Reuß  j.  L.  unter  dem  15.  Juli  1863  ertheilte  Concession  außer  Kraft.

Artikel  XIII.
Die  landesherrliche  Ratifikation  dieses
Vertrages

soll  baldthunlichst  herbeigeführt  und  die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  im
Correspondenzwege  bewirkt  werden.

Gera,
So  geschehen  Dresden,  den  27.  Juli  1885.

oIltenburg,
(L.  S.)  Walther  Engelhaordt.
(L.  S.)  Cwoald  Alexander  Hoffmann.

(L.  S.)  Karl  Theodor  Sonnenkalb.