Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Das 1. Stück des Reichsgesetzblattes enthält unter 
Nr. 2918 Gesetz wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes; vom 6. Januar 
1903. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 1, 
2, 3 und 4: 
S. 1 Allerhöchster Erlaß, betr. die Verleihung der Disziplinarstrafgewalt 
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und Urlaubsbefugnis eines kommandierenden Generals an den Präsi- 
denten des Reichsmilitärgerichts. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen; — Anderweite Abgrenzung der Dienstbezirke von 
Stationskontrolleuren. 
Bekanntmachung, betr. die für den Pflanzenverkehr geöffneten aus- 
ländischen Zollstellen. 
Zuweisung des badischen Amtsbezirkes Boxberg zur III. Vorspann- 
vergütungsklasse der Lieferungsverbände. 
Abänderung der Bestimmungen über die Benutzung der Fernsprech- 
verbindungsleitungen zur Nachtzeit. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
 
	        
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