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Das 1. Stück des Reichsgesetzblattes enthält unter
Nr. 2918 Gesetz wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes; vom 6. Januar
1903.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 1,
2, 3 und 4:
S. 1 Allerhöchster Erlaß, betr. die Verleihung der Disziplinarstrafgewalt
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und Urlaubsbefugnis eines kommandierenden Generals an den Präsi-
denten des Reichsmilitärgerichts.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen; — Anderweite Abgrenzung der Dienstbezirke von
Stationskontrolleuren.
Bekanntmachung, betr. die für den Pflanzenverkehr geöffneten aus-
ländischen Zollstellen.
Zuweisung des badischen Amtsbezirkes Boxberg zur III. Vorspann-
vergütungsklasse der Lieferungsverbände.
Abänderung der Bestimmungen über die Benutzung der Fernsprech-
verbindungsleitungen zur Nachtzeit.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.