Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

Amtsgerichtsbezirk .. Jahr 19 
Gemeinde -----ttr.t...A 
Aufgebotsverzeichnis. 
B. Die auf Ersuchen dentscher Standesbeamten verkündeten Aufgebote. 
Vorschrift. 
1. Der Standesbeamte ist verpflichtet, ein Verzeichnis der von ihm auf Ersuchen 
verkündeten Aufgebote nach Formular VIII B. zu führen. 
2. Die Einträge erfolgen unter in jeder Abteilung besonders fortlaufenden, all- 
jährlich von vorn beginnenden Ordnungszahlen. 
3. Dies Formular kann auch für die dritte Abteilung § 53 benützt werden. In 
diesem Falle ist oben B durch C und „deutscher“ durch „ausländischer“ zu 
ersetzen. 
Formular VIII. B. der Unterweisung § 53.
	        
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