Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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IV. 
Generalzolldirektor zu Erfurt zu allen im Großherzoglichen Dienste 
erfolgenden Ausfertigungen vier Wochen lang, also bis Mittwoch den 
15. Juni d. J. einschließlich, sich schwarz geränderten Papieres zu bedienen. 
Von allen Großherzoglichen Behörden, ohne Unterschied, sind zwei Monate 
lang, also bis Montag, den 18. Juli d. J. einschließlich, schwarzer Siegel- 
lack und schwarze Siegelmarken zu gebrauchen. 
In den Großherzoglichen Residenzstädten Weimar, Eisenach, Jena und 
Neustadt an der Orla findet bis zum Tage der Beisetzung einschließlich 
täglich, in allen übrigen Orten des Großherzogtums am Tage der Beisetzung 
Mittags von 12 Uhr ab Trauergeläute mit allen Glocken nach üblicher Weise 
in je drei Pulsen statt. 
V. Am Tage der Beisetzung bleiben die Geschäftsräume der Großherzoglichen 
Behörden in Weimar geschlossen. 
Weimar, den 18. Mai 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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