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eines Dampfschiffes, welches
außerhalb eines Hafens geankert
ist
90000Ü0000
In der Minute mindestens
einmal mit der Glocke zu
läuten.
(§ 12, Ziffer 1 g.).
4 Nebelsignal ...
der Motorschiffe, Segelschiffe, In der Minute ein langge-Güterschleppschiffe
u. Trajekt= zogener Ton mit dem Nebelkähne
in selbständiger Fahrt horn
6#12, Ziffer 1b. und c).
5a. Erkennungssignal 00 A
der Motorschiffe ohne beige= Zweimal in der Minute je
setztes Segel ein langgezogener Ton mit
E 12, Ziffer le.) darauffolgenden zwei kurzen
Tönen mit dem Nebelhorn.
5b. Erkennungssignal 0 U00U0UUOUO
der Motorschiffe mit beige= In rascher Aufeinanderfolge
setztem Segel, der Segel= kurze Töne mit dem Nebelschiffe,
Güterschleppschiffe und horn.
Trajektkähne in selbständiger
Fahrt in Hörweite der Nebelsignale
von Dampfschiffen,
auch der Fischerboote in
gleichem Fall
12, Ziffer 1c.).
5c. Erkennungssignal
geschleppter Schiffe, solange In der Minute mindestens
sie in Hörweite der Nebel- ein langgezogener Ton.
signale anderer Schiffe sind,
sowie bei der Annäherung
an den anzulaufenden Hafen
E 12, Ziffer 1 d.).
0 1
* Name und Bedeutung Art und Weise Beantwortiug des Sianals
S
S des Signals der Signalisirung eantwortung des Signa
2 .
l
3 Nebelsignal
Ist von den Dampsschiffen
und den Motorschiffen ohne
beigesetztes Segel mit ihrem
Erkennungssignal zu beantworten.
Ist von jedem Schiff mit
seinem Erkennungssignal zu
beantworten.
Ist von den Dampfsschiffen
und den Motorschiffen ohne
beigesetztes Segel mit ihrem
Erkennungssignal zu beantworten.