Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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8 3. 
Die Gemeinde Berga haftet für alle Verbindlichkeiten der Sparkasse und für die bei derselben 
gemachten Einlagen. Von dem erwachsenden Gewinn werden zunächst die laufenden Verwaltungskosten 
bestritten, der bleibende Überschuß aber zur Bildung eines Reservefonds verwendet. Der anzusammelnde 
Reservefonds bietet die nächste Sicherheit für die Einlagen. Derselbe wird zwar mit der Sparkasse 
verwaltet, jedoch von der letzteren getrennt und in einem besonderen Anhang zur Sparkasserechnung 
verrechnet. Die diesem Reservefonds zugewiesenen Kapitalien müssen stets zinsbar angelegt sein und 
soll der Zinsertrag alljährlich dem werbenden Kapitale hinzugefügt werden. 
Sobald dieser Reservefonds 6 % der Einlagen, mindestens aber fünfzigtausend Mark (50 000.4) 
beträgt, fällt der übersteigende Betrag der Kämmereikasse Berga zu. 
Der nach Abzug aller Verwaltungskosten und etwaiger Verluste verbleibende alljährliche Rein- 
gewinn wird, soweit derselbe nicht zur Ergänzung des Resevefonds auf die statutgemäße Höhe zu ver- 
wenden ist, der Kämmereikasse Berga überwiesen. 
Berga a. E., den 1. Dezember 1905. 
Der Gemeindevorstand. Der Gemeinderatsvorsitzende. 
[(13) Das 1. und 2. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 3185 Handels-, Zoll= und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche 
und Bulgarien; vom 1. August 1905. 
3186 Bekanntmachung, betr. Befestigungsanlagen und Festsetzung von 
Rayons für die untere Weser; vom 6. Januar 1906. 
3187 Ubereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel; 
vom 19. März 1902. 
„ 3188 Notiz, betr. Inkraftsetzung des Tarifs B und der darauf bezüglichen 
Bestimmungen des deutsch-bulgarischen Handels-, Zoll= und Schiffahrts- 
vertrags vom 1. August 1905. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 3 und 4: 
S. 12 Veredelungsverkehr mit Gerste zur Herstellung von Malz; — Zulassung 
gemischter Holztransitlager auf den Elbinseln Neuhof und Wilhelms- 
burg. — 
17 Zulassung zweier Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 
durch die Elektrischen Prüfämter. 
„ 17 Anderungen der Zurckersteuer-Ausführungsbestimmungen. 
20 Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1906. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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