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Vegierungsblatt
für das
Großherzogtum Bachsen.
Nummer 5. Weinmar. 16. Februar 1906.
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Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Bezeichnung der Forstinspektionen 1 und II in Eisenach, Seite 113. —
Ministerialbekanntmachung, betr. Anderungen der Satzungen der Sparkasse zu Jena, Seite 114. — Ministe-
rialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den Konsularagenten der Vereinigten Staaten von
Amerika in Sonneberg, Herrn Ernst C. Meyer, Seite 115. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs- Gesetzblatt
und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 115 und 116. — Druckfehlerberichtigung, Seite 116.
Ministerialbekanntmachungen.
[(16] 1. Nachdem die Verlegung der Großherzoglichen Forstinspektion Zillbach
nach Eisenach stattgefunden hat, ordnen wir an, daß die bisher bestandene
Forstinspektion Eisenach, welcher die Großherzoglichen Forstreviere Creuzburg,
Eisenach, Frauensee, Gerstungen, Lauchröden, Marksuhl, Ruhla und Wilhelms-
thal unterstellt sind, als
Großherzogliche Forstinspektion I
und die neu nach Eisenach verlegte Forstinspektion, welcher die Großherzoglichen
Forstreviere Dermbach, Erbenhausen, Geisa, Ostheim, Tiefenort, Vacha, Völkers-
hausen, Wasungen und Zillbach angehören, als
Großherzogliche Forstinspektion II
bezeichnet wird.
Weimar, am 25. Januar 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
1906 16