Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Demgemäß sind, soweit die Besichtigung solches ermöglicht, zu ermitteln 
und anzugeben: 
1. Alter, Geschlecht, Größe, Körperbau, allgemeiner Ernährungszustand, 
etwa vorhandene krankhafte Veränderungen oder Abnormitäten (z. B. sog. 
Fußgeschwüre, Narben, Mäler, Tätowierungen, Überzahl oder Mangel 
an Gliedmaßen), 
2. die Zeichen des Todes und diejenigen der etwa schon eingetretenen 
Verwesung. 
Zu diesem Zwecke sind zunächst etwa vorhandene Besudelungen der Leiche 
mit Blut, Kot, Eiter, Schmutz und dergleichen zu beschreiben und gegebenen Falles 
mit der Lupe oder dem Mikroskop zu untersuchen und darauf durch Abwaschen 
zu beseitigen. Dann wird die An- oder Abwesenheit der Muskelstarre, die 
allgemeine Hautfarbe der Leiche, die Art und der Grad der etwaigen Färbungen 
und Verfärbungen einzelner Teile durch die Verwesung, sowie die Farbe, Art, 
Lage und Ausdehnnng der Totenflecke festgestellt, die Totenflecke sind einzu- 
schneiden, wo eine Verwechselung mit Blutaustretungen möglich wäre. 
Für die einzelnen Teile ist folgendes festzustellen: 
1. Bei Leichen unbekannter Personen die Farbe und sonstige Beschaffen— 
heit der Haare (Kopf und Bart), sowie die Farbe der Augen, 
2. das Vorhandensein von fremden Gegenständen in den natürlichen Off— 
nungen des Kopfes, die Beschaffenheit der Zahnreihen und die Be— 
schaffenheit und Lage der Zunge. 
Ergießt sich Flüssigkeit aus Mund oder Nase, so ist deren Farbe 
und Geruch anzugeben, bei Verdacht einer Vergiftung auch die Reaktion 
zu prüfen, 
3. Demnächst sind zu untersuchen: 
der Hals, dann die Brust, der Unterleib, die Rückenfläche, der After, 
die äußeren Geschlechtsteile und endlich die Glieder. 
Findet sich an irgend einem Teile eine Verletzung, so ist ihre Gestalt, 
ihre Lage und Richtung mit Beziehung auf feste Punkte des Körpers, ferner 
ihre Länge und Breite in Metermaß anzugeben. Das Sondieren von 
Trennungen des Zusammenhanges ist bei der äußeren Besichtigung in der 
Regel zu vermeiden, da sich deren Tiefe bei der weiteren Untersuchung der 
verletzten Stellen ergibt. Halten die Arzte die Einführung der Sonde für
	        
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