fullscreen: Bismarcks Staatsrecht.

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Grund und Boden erhalten bleibt, sondern daran, daß diesem 
Grund und Boden die tunlichsten Verbesserungen, sowohl durch 
landwirtschaftliche Kenntnisse, wie durch Verwendung ausreichenden 
Betriebskapitals zufließen, damit er möglichst reiche Erträge ab= 
zuwerfen vermag. Derjenige Gutsbesitzer, der nicht diese gründ= 
lichen landwirtschaftlichen Kenntnisse und nicht das ausreichende 
Betriebskapital besitzt, sie zu verwerten, muß nach dem Stande 
der heutigen Landwirtschaft notwendig zurück= und zugrunde 
gehen. Je früher er seinen Platz räumt und eine weitere Ent= 
wertung des Gutes verhütet, dafür aber einem tüchtigen Sach= 
verständigen die Gelegenheit gibt, sich an der richtigen Stelle zu 
bewähren, um so mehr wird dadurch die Volkswohlfahrt gefördert. 
Im einzelnen wird natürlich die Durchführung dieses schließlich 
unvermeidlichen Werdeganges eine mannigfache Gestalt annehmen. 
Schon die vielseitige Überschuldung und die dadurch bedingte und 
zum Teil hervorgerufene künstliche Steigerung des angeblichen 
Wertes solcher Güter trägt dazu bei, daß der Übergang in kräftige 
und gesunde Hände sich nur ganz allmählich und langsam voll= 
ziehen wird. Aber darüber wird jeder Staatsmann, der mit 
unbefangenem Blick in die Zukunft unserer staatlichen Entwicklung 
schaut, klar sein müssen, daß die wesentlichste Stütze, auf der 
bisher das Herrenhaus in vorwiegendem Grade aufgebaut ist, 
der Stand der ostelbischen Gutsbesitzer, nicht mehr die Kraft und 
die Bedeutung für das Staatsleben besitzt, die ihr noch vor 
vierzig Jahren inne gewohnt hat. Diese Stütze kann und soll 
nicht aufgegeben werden; aber sie bedarf dringend einer Ergänzung 
aus anderen lebensfähigeren Elementen des deutschen Erwerbs= 
und Verkehrslebens. Sonst wird das Herrenhaus in schlimmen 
Zeiten, wo der Staatskarren abschüssige Wege herabfahren muß, 
nicht eine erfolgreich wirkende und hemmende Bremse sein, weil 
es in der Bevölkerung keinen Rückhalt und kein genügendes An= 
sehen besitzt. Jede Einseitigkeit rächt sich auf Erden. Je früher 
Vorsorge dafür getroffen wird, daß die hervorragendsten und be= 
währtesten Kräfte aus allen Gebieten unseres Erwerbslebens für 
die Wahrung der gemeinsamen Interessen aller wirtschaftlichen
	        
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